Für Kinder im Alter von 2 ½ Jahren bis zum Kindergarteneintritt sind die logopädischen Dienste in den Gemeinden des Kantons Luzern zuständig. In den Diensten werden Abklärungen, Beratungen und Therapien bei Vorschulkindern, deren Sprachentwicklung auffällig oder verzögert ist, durchgeführt. In Einzelfällen werden Vorschulkinder durch Logopädinnen, die beim heilpädagogischen Früherziehungsdienst (HFD, Standorte Luzern und Sursee-Willisau) arbeiten, betreut.
Die Kosten für die logopädischen Massnahmen tragen die Gemeinden.
Hier finden Sie einen logopädischen Dienst in Ihrer Nähe.